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Leistungen der Krankenversicherung
Brustprothetische Versorgung
Die Kosten werden in Deutschland und Österreich grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Bei Spezial-BHs und Spezial-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Zuzahlung, die je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer eigenen Krankenkasse! Für alle Leistungen wird ein Rezept von dem behandelnden Arzt, der behandelndten Frauenärztin oder vom Kinderarzt benötigt.
- Jährlich: Zuschuss zu 2 prothesengerechten Spezial-BHs
- 2-jährlich: 1 Silikonbrustprothese (Teil oder Vollprothesen)*
- 2- bis 3-jährlich Zuschuss zu 1 Spezialbadeanzug/-bikini
- Kosten für Schwimmprothesen werden nicht immer übernommen
*Ausnahme Fall in der Wachstumsphase und/oder bei starker Gewichtszu- oder -abnahme.
Das Sanitätshaus oder die Orthopädie-Technik vor Ort können am besten beraten, welcher BH oder welche Epithese am besten passt. Sie übernehmen auch die notwendigen Formalitäten zur Einlösung des Rezeptes.
Osteopathie
Osteopathische Behandlungen können sowohl von Erwachsenen als auch von betroffenen Kindern in Anspruch genommen werden! Hierzu die eigene Krankenkasse fragen, ob und inwieweit diese Leistung bezuschusst wird.